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Anteilsübertragungen finden aus den verschiedensten Erwägungen heraus statt: Mitarbeiter oder nahe Angehörige sollen an das Unternehmen gebunden oder die Liquidität des Unternehmens soll erhöht werden. Durch geschickte steuerliche Gestaltungen kann auch die Steuerlast im Unternehmen verringert oder die Haftung ausgelagert werden. Nicht zuletzt ergeben sich auch Veräußerungsfälle, weil das Unternehmen alters- oder krisenbedingt aufgegeben werden soll. Bei der Gestaltung jeder Art der Übertragung gilt es, die ertragsteuerlichen Folgen nicht aus den Augen zu verlieren. So können Gestaltungsfehler zu erheblichen steuerlichen Belastungen führen, die auf den ersten Blick gar nicht zu erkennen waren.
I. Veräußerung und Erwerb von Anteilen an Personengesellschaften
1. Veräußerung von Mitunternehmeranteilen
2. Behandlung von Sonderbetriebsvermögen
3. Veräußerung von Teilen eines Mitunternehmeranteils
4. Übertragung gegen wiederkehrende Bezüge
5. Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen
6. Besonderheiten bei mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung
7. Behandlung beim Erwerber
II. Veräußerung und Erwerb von GmbH-Anteilen
1. Veräußerung von Anteilen i. S. von § 17 EStG
2. Veräußerung einbringungsgeborener und sperrfristbehafteter Anteile
3. Veräußerung gegen wiederkehrende Bezüge
4. Aufnahme von Familienangehörigen in die GmbH
5. Besonderheiten bei der Betriebsaufspaltung
6. Sonderprobleme und Gestaltungsüberlegungen
Unser Referent ermöglicht Ihnen durch praxisnahe Gestaltungshinweise und ausgewählte Beispiele eine bessere Einschätzung der Risiken, die bestmögliche Umsetzung von Übertragungen und die Vermeidung von Fehlgestaltungen.
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, qualifizierte Mitarbeiter aus Steuerpraxen und Unternehmenssteuerabteilungen, Fachanwälte für Steuerrecht
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