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WEKA AKADEMIE

Praxiswissen im Dialog

Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - WEKA AKADEMIE Seminar

Bundesweit staatlich anerkanntes Seminar zur Aufrechterhaltung der Fachkunde für Immissionsschutzbeauftragte und Störfallbeauftragte gemäß Fortbildungsverpflichtung nach 5. BlmSchV

Bundesweit staatlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte gemäß Fortbildungsverpflichtung nach 5. BlmSchV

Seminar-Inhalte

Das Bundesimmissionsschutzgesetz regelt die Bestellung von Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten in Unternehmen. Die Beauftragten müssen die für die Erfüllung ihrer Pflichten erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen. Fortbildung gemäß Bundesimmissionschschutzverordnung Nach § 9 der 5. BImschV hat der Betreiber dafür Sorge zu tragen, daß die Beauftragten regelmäßig alle zwei Jahre, an staatlich anerkannten Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Auf Verlangen der zuständigen Behörde ist die Teilnahme des Beauftragten an einer Fortbildung nachzuweisen. Das Seminar wendet sich an Störfall- und Immissionsschutzbeauftragte, sowie an Umweltgutachter, die nach § 15 Umweltauditgesetz ebenfalls einer Fortbildungspflicht unterliegen. Schwerpunkte des Seminars An zwei Tagen vermittelt dieses Aufbauseminar den Teilnehmern Änderungen der TA Luft, der TA Lärm sowie die Novellierung der Störfallverordnung. Referenten mit unterschiedlichem institutionellen Hintergrund vermitteln die Themen mit besonderem Bezug auf die betriebliche Praxis. Agenda Erster Veranstaltungstag:  10.00 Begrüßung 10.10 Aktuelles im Umweltrecht mit Verbindung zum Immissionsschutzrecht 11.15 Kaffeepause 12.15 Emissionserklärungsverordnung (11. BImSchV)
  • Umsetzung in die Praxis
  • Was haben die Anlagenbetreiber zu tun?
  • Worauf ist bei der Erklärung zu achten?
  • Abgrenzung zum Emissionshandel
Referent: Dipl. -Ing. Friedhelm Schulze, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden, Wiesbaden 13.15 Mittagspause 14.15 Beschleunigte Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren Referent: Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-Genehmigungsverfahren 17.30 Ende des Veranstaltungstages  Zweiter Veranstaltungstag:  9.00 Störfallverordnung (12. BImSchV) - Aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht
  • Anforderungen an Sicherheitsberichte
  • Novellierung der SEVESO-II-Richtlinie
Referent: Andreas Scholz, Geschäftsfeld Umwelt, Sicherheit, Gesundheit, Infraserv Höchst KG, Frankfurt 12.00 Mittagspause 13.00 Anwendung der TA Lärm
  • Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Anlagenlärm
  • schalltechnische Gutachten
  • Genehmigungsverfahren
Referent: Dipl. -Physik Andreas Schütte, as Immissionsberatung, Kelkheim 14.30 Kaffeepause 14.45 Die Einbindung der Beauftragten in den Bereich Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes Referent: Jürgen E. Klaft, Brandschutz 2000 Consulting, Groß-Zimmern 16.15 Veranstaltungsende, Ausgabe der Zertifikate  Referenten
  • Dipl. -Ing. Friedhelm Schulze, Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden, Wiesbaden
  • Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, BImSchG-Genehmigungsverfahren
  • Andreas Scholz, Geschäftsfeld Umwelt, Sicherheit, Gesundheit, Infraserv Höchst KG, Frankfurt 
  • Dipl. -Physik Andreas Schütte, as Immissionsberatung, Kelkheim 
  • Jürgen E. Klaft, Brandschutz 2000 Consulting, Groß-Zimmern 
Teilnehmerkreis Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte  

Lernziele

Aktuelles im Umweltrecht mit Verbindung zum Immissionsschutzrecht

Emissionserklärungsvero. (11. BImSchV)

  • Umsetzung in die Praxis
  • Was haben die Anlagenbetreiber zu tun?
  • Worauf ist bei der Erklärung zu achten?
  • Abgrenzung zum Emissionshandel

Beschleunigte Abwicklung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren

Zweiter Veranstaltungstag:

Störfallverordnung (12. BImSchV) - Aktuelle Entwicklungen im Störfallrecht

  • Anforderungen an Sicherheitsberichte
  • Novellierung der SEVESO-II-Richtlinie

Anwendung der TA Lärm

  • Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Anlagenlärm
  • schalltechnische Gutachten
  • Genehmigungsverfahren

Die Einbindung der Beauftragten in den Bereich Brandschutz als Teil des Arbeitsschutzes

 

Zielgruppen

Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte

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