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Aktuelle Rechtsprechung des BSG und des Schleswig-Holsteinischen LSG zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
Der vhw als etablierter unabhängiger Idealverband in den Tätigkeitsfeldern Stadtentwicklung und Wohnen setzt sich dafür ein, die Position der Bürger am Markt durch eine nachfrageorientierte Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik zu stärken.
Eine gute Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung ist für die Bewältigung der Arbeitsmenge unerlässlich. Das Seminar bietet die Gelegenheit ein kompaktes Update zur Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts und des Bundessozialgerichts zu erhalten. Neben den materiell-rechtlichen Fragen, wie den Anforderungen an schlüssige Konzepte, der Einkommensberechnung, des Leistungsausschlusses werden auch prozessuale Fragen behandelt. Die Besonderheiten des einstweiligen Rechtschutzes werden ebenso behandelt. Gerade hier ist eine Kenntnis der Rechtsprechung des Landessozialgerichts unerlässlich. Neben der Darstellung der Rechtsprechung sollen gemeinsam mit Ihnen die Konsequenzen für die Praxis erarbeitet werden.
Rechtsprechung des BSG • Antragserfordernis und Herstellungsanspruch • Zuflussprinzip und zweckbestimmte Einnahme • Beiträge zur privaten Krankenversicherung • Umfang der Erstausstattung • Kostenaufwändige Ernährung • Auskunftsbegehren • Regelleistung für Freigänger • Modernisierungskosten für Eigenheime • Erbschaften • Arbeitsentgelt für den „fehlerhaften“ 1-Euro-Job • Kaltmietenkonzept • Wegstreckenentschädigung • Rechtschutz bei vorläufiger Leistungsbewilligung • Warmwasserbereitung • Antragserfordernis bei Betriebskostennachzahlung • Maßnahmequalität für Mehrbedarf • Wegfall des Rechtschutzbedürfnisses nach Umzug • Härtefälle vor dem 9.2.2010 • Angemessene Versicherung für Minderjährige
Rechtsprechung des LSG • Anforderungen an ein schlüssiges Konzept • Beschwerdewert • Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II
Das Seminar richtet sich gleichermaßen an Sachbearbeiter/innen wie auch leitende Mitarbeiter/innen in den Jobcentern. Neben langjährig erfahrenen Mitarbeiter/innen ist es auch für Neueinsteiger/innen geeignet, um einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zu erhalten.
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