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€ 1.487,50 inkl. 19% MwSt. |
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Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten für den Bekannten Versender und Reglementierten Beauftragten durch einen vom LBA zugelassenen Trainer gem. § 2 LuftSiSchuV. 34 Stunden Schulung plus 1 Stunde Lernzielkontrolle. An vier Tagen, jeweils von 09:00 bis 17:00 Uhr.
Unsere Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten für den Bekannten Versender und den Reglementierten Beauftragten zeichnet sich dadurch aus, dass wir dieses abseits der Innenstädte abhalten und die Teilnehmerzahl auf maximal 15 begrenzt ist. Sie profitieren somit von einer schnellen und stressfreien Anreise sowie von günstigen Übernachtungsmöglichkeiten. So sichern Sie sich mit unseren Schulungen eine perfekte Wissensvermittlung sowie ausreichend Raum für den Austausch mit den anderen Teilnehmern.
Zudem erhält jeder Teilnehmer auf Wunsch eine kostenlose Benchmark seiner KEP-Strukturen und Preise.
Der Seminarinhalt und die Dauer entsprechen dem Musterlehrplan des Luftfahrtbundesamtes (LBA). Die Forderungen der VO (EG) 300/2008 sowie VO (EU) 185/2010 werden erfüllt.
Dauer: täglich von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (insgesamt 35 Stunden + 1 Stunde Lernzielkontrolle).
Orte: Neu-Ulm, Hannover, Mannheim, Osnabrück, Nürnberg, Köln, Heilbronn, Rosenheim, Essen, Berlin, Hamburg, Stuttgart
Leitung: Vom LBA zugelassener Luftsicherheitstrainer gem. § 2 LuftSiSchuV
Leistungen: Seminarunterlagen, Erfrischungsgetränke, Pausen-Snacks, Mittagessen, Lernzielkontrolle, Teilnahmezertifikat
Voraussetzung für die Seminarteilnahme ist die Vorlage einer gültigen Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG. Zudem muss ein formloser Antrag auf Zulassung zum Bekannten Versender oder Reglementierten Beauftragten beim LBA gestellt sein.
Die Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten für den Bekannten Versender und den Reglementierten Beauftragten hat das Ziel, die fachspezifische Wissensvermittlung und die Lernzielkontrolle optimal durchzuführen und somit zum Erhalt des Teilnahmezertifikates zur Vorlage beim LBA zu führen.
Zukünftige Luftsicherheitsbeauftragte für den Bekannten Versender und den Reglementierten Beauftragten. Verantwortliche Personen, die Sicherheitsaufgaben gem. VO (EU) 185/2010 im Bereich Luftfrachtsicherheit wahrnehmen wollen. Hierzu zählen Luftsicherheitsbeauftragte oder deren Stellvertreter (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter).
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